Asbest
Aus der Demontage oder Sanierung anfallende asbesthaltige Abfälle müssen gemäß der Gefahrstoffverordnung TRGS 519 fachgerecht und sachgemäß demontiert und in spezielle Big Bags (Aufdruck Asbest) verpackt werden.
Diese werden im Container als Monofraktion auf eine spezielle Deponie gefahren und dort entsorgt.

Was gehört zu Asbest?
- Eternitplatten
- Faserzementplaten (Dachwellplatten)
- Putz mit Asbestfasern
- Spachtelmasse mit Asbestfasern
Was gehört nicht Asbest?
- Nachtspeicheröfen
Möchten Sie etwas anderes entsorgen?
Mineralfaserabfälle
Nachtspeicheröfen
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