Abfallrecht verständlich erklärt – Pflichten, Gesetze & Richtlinien für Unternehmen auf Bundes-, Länder- & EU-Ebene
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Abfallrecht – Pflichten für Unternehmen

Das Abfallrecht fungiert als einer der größten Teilbereiche des Umweltrechts über alle Rechtsebenen hinweg und besteht aus unterschiedlichen Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen, die besonders für Unternehmen und deren Umgang mit Abfällen relevant  sind.

Was ist Abfallrecht?

Das Abfallrecht regelt den Umgang mit Abfällen. Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen und schafft einen verbindlichen Rahmen für alle Beteiligten entlang der Entsorgungskette vom Abfallerzeuger über den Transporteur bis hin zum Entsorgungsunternehmen.

Das oberste Ziel aller im Abfallrecht eingegliederten Rechtstexte ist der Schutz von Mensch und Umwelt vor (gefährlichen) Abfällen.

Grundprinzipien des Abfallrechts

Das Abfallrecht stützt sich in seinem gesamten Aufbau auf drei zentrale Punkte, die sich aus den Grundprinzipien des Umweltrechts der Europäischen Union ableiten:

  1. Das Vorsorgeprinzip: Umweltbelastungen durch Abfälle sollen möglichst direkt vermieden oder im Vorfeld minimiert werden. Unternehmen sind also schon während des Entwicklungsprozesses neuer Produkte dazu verpflichtet, die potenziell entstehenden Abfälle zu berücksichtigen. Zudem soll das Produkt so entwickelt werden, dass möglichst viele Teile recycelt werden können.

  2. Das Verursacherprinzip: Nach dem Verursacherprinzip hat derjenige die Kosten einer Umweltbelastung zu tragen, der sie auch verursacht hat. Bedeutet, wer Abfall erzeugt, ist auch für dessen ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung verantwortlich.

  3. Das Kreislaufprinzip: Oberstes Ziel aller Abfallgesetze ist ein möglichst geschlossener Rohstoff- und Produktkreislauf mit einer hohen “Cradle-to-Cradle”-Quote, orientiert an der Abfallhierarchie.

Die Abfallhierarchie

Ein besonders zentrales Element des nationalen und europäischen Abfallrechts ist die gesetzlich verankerte Abfallhierarchie, die ihre Grundlage im § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes findet.  Sie stellt eine Rangfolge für den Umgang mit Abfällen auf, mit dem Ziel, die Umweltbelastungen stets so gering wie möglich zu halten.

„Abfallrecht – Die fünf Stufen der Abfallhierarchie zur gesetzeskonformen Abfallbehandlung in Unternehmen.
 
  1. Abfallvermeidung: Das vorrangige Ziel der Abfallwirtschaft stellt die Vermeidung der Abfälle dar. Unternehmen können hierbei durch optimierte Produktionsprozesse, langlebige Produktgestaltung und ressourcenschonende Materialien beitragen.

  2. Wiederverwendung: Nicht mehr genutzte Produkte oder deren Bestandteile sollen möglichst ohne aufwendige Aufbereitung in einem anderen Zusammenhang verwendet werden. Beispielsweise in aufbereiteten Elektrogeräten.

  3. Recycling: Kann keine Wiederverwendung erfolgen, soll der Abfall stofflich verwertet werden. Die Rohstoffe werden dabei zurückgewonnen und erneut in den Produktionskreislauf eingebracht.

  4. Verwertung: Ist kein Recycling möglich, soll der Abfall der Energiegewinnung dienen und so in eine andere Form des Rohstoffs überführt werden.

  5. Beseitigung: Die Abfallbeseitigung (Deponierung) muss stets die letzte Option darstellen und ist rechtlich nur zulässig, wenn keine der anderen Möglichkeiten technisch oder wirtschaftlich umsetzbar ist.

Das europäische Abfallrecht

Das europäische Abfallrecht bildet stets die oberste Grundlage für alle nationalen, länderspezifischen und kommunalen Gesetze rund um das Thema Abfall. Die Europäische Union stellt die Richtlinien auf, die im Folgenden von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Der Bereich Abfall gehört in der EU zum Umweltrecht, das mittlerweile durch das Kooperationsprinzip in allen Politikbereichen der EU vertreten ist.

Die Abfallrahmenrichtlinie

Die Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG bildet das Kernstück des europäischen Abfallrechts und hat eine einheitliche europäische Grundlage für den Umgang mit Abfällen sowie eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zum Ziel.

Die Richtlinie definiert nicht nur zentrale Begriffe wie “Abfall” oder “Verwertung”, sondern verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erstellung von Abfallvermeidungsprogrammen und Abfallwirtschaftsplänen. Ein zentrales Element ist außerdem das sogenannte “Ende der Abfalleigenschaft” (End-of-Waste-Kriterium): Materialien, die bestimmte Qualitätsstandards erfüllen und keinen Schaden für Umwelt oder Gesundheit mehr darstellen, können unter bestimmten Bedingungen den Status als Abfall verlieren und wieder als Produkt gelten.

 

Für Unternehmen bedeutet die Abfallrahmenrichtlinie in der Praxis unter anderem:

  • dass sie ihre Abfallströme systematisch erfassen und dokumentieren müssen
  • dass sie schon in der Produktentwicklung den potenziellen Abfall mitdenken müssen
  • dass sie sich verpflichten, Abfälle umweltgerecht zu entsorgen und dafür bei Bedarf mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben

Die Deponierichtlinie

Die Deponierichtlinie (1999/31/EG) verhindert negative Auswirkungen von Deponien auf die Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt durch deren Emissionen im Boden, im Wasser und in der Luft. Unter anderem schreibt sie vor, dass nur entsprechende Abfälle deponiert werden dürfen, wie eine Deponie ausgestattet sein muss und unterscheidet drei verschiedene Deponiearten:

Für Unternehmen bedeutet das konkret: Abfälle, die nicht verwertet werden können, dürfen nur unter vorgegebenen Bedingungen deponiert werden.

Die Verpackungsrichtlinie

Die Verpackungsrichtlinie (92/64/EG) zielt darauf ab, die negativen Auswirkungen von Verpackungen und deren Abfällen so gering wie möglich zu halten. Im Fokus stehen dabei besonders Vermeidung und Wiederverwendung.

Für Unternehmen bedeutet die Richtlinie eine Verpflichtung, Verpackungen so zu gestalten, dass sie möglichst umweltverträglich sind und effizient recycelt oder wiederverwendet werden können. Zudem müssen sie sich bei zertifizierten Rücknahme- und Verwertungssystemen registrieren lassen.

Die Elektroaltgeräterichtlinie

Die Elektroaltgeräterichtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie) regelt die Sammlung, Behandlung und umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in der EU.

Für Unternehmen – insbesondere Hersteller, Importeure und Händler von Elektro- und Elektronikgeräten – bedeutet das: Sie müssen Geräte kennzeichnen, registrieren und ein Rücknahmesystem bereitstellen. Auch Online-Händler sind verpflichtet, Elektroaltgeräte kostenfrei zurückzunehmen. Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Produkte recyclingfähig konstruiert sind und alle Entsorgungswege dokumentiert werden.

Abfallrecht auf Bundesebene

Die Bundesgesetze setzen die Vorgaben der EU-Richtlinien in nationales Recht um. Das zentrale Regelwerk ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das besonders die Vorschriften aus der Abfallrahmenrichtlinien konkretisiert und umsetzt. Für Unternehmen sind aber noch eine ganze Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen im Umgang mit Abfällen relevant.

Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Überblick

Regelwerk

Inhalt

Für Unternehmen besonders relevante Paragrafen

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Gesetz des Abfallrechts auf Bundesebene. Regelt u.a. die Abfallhierarchie, Pflichten für Unternehmen und Privatpersonen sowie Produktverantwortungen

§ 6: Abfallhierarchie

 

§ 7: Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft

 

§§ 15f.: Grundpflichten & Anforderungen an die Abfallbeseitigung

 

§ 59: Betriebsbeauftragter für Abfall

 

§ 69: Bußgeldvorschriften

Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen anhand von Abfallschlüsselnummern

gesamte AVV

Nachweisverordnung (NachwV)

Dokumentationspflichten für die Entsorgung gefährlicher Abfälle

gesamte NachwV

Verpackungsgesetz (VerpackG)

Regeln zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungen

§§ 2-3: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

 

§ 4: Allgemeine Anforderungen an Verpackungen

 

§§ 7-12: für Inverkehrbringer von Verpackungen

 

§§ 13-17: Sammlung, Verwertung und Nachweis

 

§ 36: Bußgeldvorschriften

ElektroG

Vorschriften zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten

§§ 2-3: Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen 

 

§§ 4-9: für Inverkehrbringer von Elektrogeräten

 

§ 16: Rücknahmepflicht der Hersteller

 

§ 17: Rücknahmepflicht der Vertreiber

 

§ 19: Rüchnahme durch den Hersteller

 

§§ 25-30: Anzeige-, Informations- und Mitteilungspflichten

Batteriegesetz (BattG)

Vorschriften zur Rücknahme und Verwertung von Batterien

§§ 1-18

Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)

Vorgaben zur Getrennthaltung und Verwertung gewerblicher Siedlungsabfälle

gesamte Verordnung je nach Art der Abfälle

Bioabfallverordnung (BioAbfV)

Anforderungen an die Behandlung und Qualität von Bioabfällen

gesamte Verordnung je nach Art der Abfälle

 

Bildvorschlag: Gesetzestexte (am besten die entsprechenden Bücher) Alt-Tag: „Abfallrecht – Relevante Gesetze und Vorschriften für die Abfallentsorgung im Unternehmen übersichtlich dargestellt.“

Abfallrecht – Relevante Gesetze und Vorschriften für die Abfallentsorgung im Unternehmen übersichtlich dargestellt.

Landesrecht im Abfallrecht

Die Bundesländer sind für die Durchführung des Abfallrechts zuständig. Das bedeutet, dass sie eigene Durchführungsverordnungen erlassen und die Überwachung sowie Vollzug der Abfallgesetze übernehmen. Jedes Bundesland hat hierfür eigene Behörden – meist die Umweltministerien oder Landesämter für Umwelt.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Für Unternehmen gibt es je nach Bundesland Unterschiede, die es zu beachten gilt:

  • Unterschiedliche Zuständigkeiten und Behördenstrukturen: In einigen Bundesländern sind die Umweltministerien zuständig, in anderen dagegen spezielle Landesämter oder Regierungspräsidien.
  • Unterschiedliche Abfallwirtschaftspläne: Jedes Bundesland ist verpflichtet, einen eigenen Abfallwirtschaftsplan zu erstellen. Die darin enthaltenen Zielsetzungen, Maßnahmen und Entsorgungsstrukturen können sich deutlich unterscheiden.
  • Genehmigungsverfahren können sich in einigen Details unterscheiden
  • länderspezifische Fördermaßnahmen

Für Unternehmen mit Standorten in verschiedenen Bundesländern ist es daher enorm wichtig, sich neben den allgemein geltenden Gesetzen auch mit den spezifischen Vorschriften ihres jeweiligen Bundeslandes auseinanderzusetzen.

Kommunales Abfallrecht

Auch die Kommunen nehmen im Abfallrecht eine wichtige Rolle ein. Sie organisieren insbesondere die Entsorgung von Siedlungsabfällen (Hausmüll) und legen Satzungen zur Mülltrennung, Abfallgebühren und Abfuhrregelungen fest. Kommunale Vorschriften unterscheiden sich regional und sind für Unternehmen vor allem dann relevant, wenn es um die Entsorgung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen geht.

Was für Unternehmen sonst noch wichtig ist

In der Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen kann man als Unternehmen schnell mal den Überblick verlieren. Die wichtigsten Aspekte für Unternehmen in Bezug auf Abfall haben wir darum nochmal zusammengefasst:

  • Abfallbeauftragter: Je nach Betrieb ist ein betrieblicher Abfallbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben (§ 59 KrWG).
  • Nachweispflichten: Bei allen Abfällen muss die Entsorgung lückenlos dokumentiert werden.
  • Schulungen: Mitarbeitende im Umgang mit Abfällen sollten regelmäßig geschult werden.
  • Verträge mit Entsorgern: Nur dafür genehmigte Entsorgungsbetriebe dürfen bestimmte Abfälle annehmen.
  • Produktverantwortung: Hersteller sind für die umweltfreundliche Gestaltung, Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich.

Wir von REBA können auf umfangreiches Fachwissen rund um die gesetzlichen Grundlagen sowie jahrzehntelange Erfahrung als Entsorgungsspezialist blicken und unterstützen Ihr Unternehmen gerne.

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