Probenahme nach LAGA PN 98

Um Abfälle richtig einstufen und deklarieren zu können, werden in den meisten Fällen Analysen benötigt. Die Proben für solche Analyse dürfen gemäß der Deponieverordnung (DepV) nur von sach- und fachkundigem Personal genommen werden.
Seit Einführung der neuen DepV wurde die Vorgehensweise zur fachlich korrekten Entnahme von Proben aus festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien in Anlehnung an das Merkblatt LAGA PN 98 (übrigens aus dem Jahr 1998 – daher LAGA PN 98) geregelt.

Ziel einer Probenahme ist die Gewinnung von repräsentativen Teilmengen, die zur Ermittlung charakteristischer Merkmale von Abfällen oder abgelagerten Materialien geeignet sind.

Die Richtlinie enthält Vorgaben zum Probenahmeverfahren, zur Probenahmestrategie sowie zur Anzahl und Größe der zu entnehmenden Proben in Abhängigkeit von der Grundmenge, Konsistenz sowie Teilchen- und Stückgröße.

Im Zusammenhang mit der DepV und der LAGA PN 98 wird von Entsorgern, Deponiebetreibern und Behörden verstärkt auf die Einhaltung dieser Vorgaben geachtet.

Unsere Probenehmer können durch eine qualifizierte Ausbildung (Studium der Geologie), langjährige praktische Erfahrung sowie erfolgreiche Teilnahme an Lehrgängen die Qualifikation zur Probenahme nach LAGA PN 98 nachweisen.
Neben der Durchführung der Probenahme und Beauftragung eines akkreditierten Labors mit der Analyse erstellen wir Ihnen gerne anhand der Analysenergebnisse (unter Betrachtung einer wirtschaftlichen und gesetzeskonformen Entsorgung) ein Angebot.

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