elektronisches Abfall-Nachweisverfahren (eANV)

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist gemäß der Nachweisverordnung (Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen) seit dem 01.04.2010 das zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für nachweispflichtige Abfälle, d.h. in der Regel gefährliche Abfälle.
Das Nachweisverfahren dient dazu, den Weg der Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung nachverfolgen zu können. Das eANV verpflichtet alle Beteiligten ihre Belege elektronisch zu führen, digital zu signieren und zu übermitteln.

Für diese Durchführung benötigen Sie eine Abfallerzeugernummer, ein persönliches virtuelles Postfach bei der Behörde (ZKS-Abfall), ggf. eine weiterführende Software für die Auswertungen und Versendung von Registeranfragen an die Behörden (elektronisches Registertagebuch), eine persönliche Signaturkarte und ein Signaturkartenlesegerät.

Nutzen Sie uns als externen Dienstleister!

Als registrierter Bevollmächtigte übernehmen wir für Sie die komplette Abwicklung des elektronischen Nachweisverfahrens  Ihrer gefährlichen Abfälle.

Vorteile für Sie als Abfallerzeuger:

  • kein Personalmehraufwand
  • kein personelles und technisches Know-How für den Anwender
  • keine Zusatzkosten durch Providerbindung oder separate Software
  • keine Anschaffung einer Signaturkarte und eines Kartenlesegerätes

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