Externer Abfall-
beauftragter

Gestellung des externen Abfallbeauftragten
(Betriebsbeauftragter für Abfall)
Unternehmen sind unter bestimmten Umständen (siehe auch Kreislaufwirtschaftsgesetz § 59 + § 60) verpflichtet einen Abfallbeauftragten zu bestellen.  In der Regel muss ein Abfallbeauftragter vom Betrieb bestellt werden, wenn es sich z.B. um Krankenhäuser und Kliniken handelt, Abwasserbehandlungsanlagen betrieben werden oder gefährliche Abfälle anfallen und entsorgt werden müssen.
Bei dem Abfallbeauftragten handelt es sich um eine nachweislich fachkundige Person, die die notwendige Zuverlässigkeit nachweisen muss. Sie berät die Geschäftsführung in allen Fragen der Abfallentsorgung, unter anderem ist sie für die Überwachung der Abfälle von der Entstehung bis zur Verwertung bzw. Beseitigung verantwortlich.
Abfalbeauftragte müssen die erforderliche Fachkunde durch die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundkurs. Um diese Fachkunde anschließend weiterhin aufrecht zu erhalten, muss alle zwei Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besucht werden.

Gemäß der Abfallbeauftragtenverordnung kann der Unternehmer auch einen externen Betriebsbeauftragten für Abfall bestellen, der dann diese Aufgaben übernimmt.
Wir bieten Ihnen die Leistung als externer Betriebsbeauftragten für Abfall, die nach § 59 und 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zu erbringen sind.

Unsere Leistungen:

  • Koordination der innerbetrieblichen Abläufe
  • Kostenoptimierte Verwertung der Abfälle
  • Erstellen eines Wertstoffmanagements (Schrott, Folien,    Papier, etc.)
  • Überprüfungen von möglichen Rücknahmesystemen
  • Aufklärung der Mitarbeiter
  • Stoffstromanalysen
  • Regelmäßige & verlässliche Kontrollen
  • Konzeptentwicklung für unternehmensspezifisches Abfallmanagement
  • Erstellung eines Jahresberichtes

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