Bahnschwellen fallen bei der Neuverlegung von Gleisen an. Es wurden Bahnschwellen aus Holz, Beton und Metall verwendet. Die Metallbahnschwellen dürfen so über den Eisenschrott entsorgt werden. Bei Betonbahnschwellen muss u.a. zwischen unterschiedlichen Befestigungsmaterial (Holz, Kunststoff etc.) für die Schienenbefestigung und der ggf. chemischen Verschmutzung der Schwellen unterschieden werden.
Die Holzbahnschwellen werden als Holz AIV eingestuft und sind als gefährlicher Abfall über einen Entsorgungsnachweis zu entsorgen. Für einen genaue abfallrechtliche Einstufung der jeweiligen Bahnschwellen muss ggf. eine Analyse angefertigt werden.
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